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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

  1. Unsere Angebote sind insbesondere bezüglich Preis, Menge und Lieferfristen freibleibend und unverbindlich. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der aufgrund des Angebotes für den Käufer verbindlichen Bestellung nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen wird oder durch Lieferung. Sonderanfertigungen, Bestellware und Maßanfertigungen sind von dem Widerspruch ausgeschlossen.

  2. Versand unserer Ware erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers, auch wenn eigene Transportmittel verwendet werden. Die Wahl des Versandweges ist uns überlassen. Ist Frankolieferung vereinbart, so ist die Fracht vom Empfänger vorzulegen; sie wird an der Rechnung gekürzt oder gutgeschrieben. Mehrkosten für Expreßsendungen gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers. Die leihweise zur Verfügung gestellte Emballage bleibt unser Eigentum. Die Rücksendung in einwandfreiem Zustand hat innerhalb von drei Monaten franko zu erfolgen.

  3. Angegebene Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Im Verzugsfall hat der Käufer eine Nachfrist von weiteren vier Wochen zu gewähren. Bei Nichteinhaltung der Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Teillieferungen sind zulässig.

  4. Zahlung hat bei Erstaufträgen bei Lieferung bar zu erfolgen. Bei Folgeaufträgen hat Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto einschließlich Mehrwertsteuer zu erfolgen. Bei Zahlung nach Fälligkeit sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von mindestens 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorenthalten. Wechsel und Akzepte gelten nicht als Barzahlung. Die Kosten für Diskontierung und Einziehung hat der Käufer zu tragen. Unsere Vertreter oder sonstige Dritte sind nicht zum Inkasso berechtigt. Mit befreiender Wirkung kann deshalb nur an uns unmittelbar gezahlt werden.

  5. Beanstandungen können nur vor Verwendung der Waren innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Ware beim Käufer oder der von ihm bestimmte Ablieferungsstelle schriftlich geltend gemacht werden, andernfalls erlischt jede Mängelgewährleistung. Nichtkaufleuten bleibt das Recht zur Geltendmachung von Mängeln bei versteckten Mängeln bis sechs Monate nach Eingang der Ware erhalten. Der Käufer hat grundsätzlich nur Anspruch auf Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist, nicht aber auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz. Rücksendungen werden ohne vorherige Zustimmung nicht angenommen. Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder angemessene Herabsetzung der Vergütung kann der Käufer nur dann verlangen, wenn endgültig nach Setzung einer Nachfrist feststeht, daß letzlich Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich sind. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei Fehlern zugesicherter Eigenschaften bleibt evtl. Schadenersatzanspruch auf den Rechnungswert der gelieferten Ware beschränkt.

  6. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Käufer darf die Waren lediglich im Rahmen seines ordnungsgemäßen, üblichen Geschäftsbetriebes veräußern, vermischen und/ oder verarbeiten. Bei Veräußerung der Ware tritt der Käufer bereits jetzt zur Tilgung unserer sämtlichen Forderungen die Kaufpreisforderungen aus der Weiterveräußerung an uns ab. Der Eigentumsvorbehalt bleibt unwirksam bei Vermischung und/oder Verarbeitung und erstreckt sich alsdann anteilmäßig auf das neue Produkt. Im Falle der Vermischung und/oder Verarbeitung gilt diese als im Auftrag des Käufers erfolgt, ohne dass diesem hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Der Käufer tritt im voraus an uns seine Eigentums-, Vorbehaltseigentums- oder Miteigentumsrechte an der neu entstandenen Sache entsprechend dem Wertanteil der verarbeiteten oder vermischten Waren ab; er verpflichtet sich, nur unter Eigentumsvorbehalt weiterzuverkaufen. Eine Pfändung oder Sicherungsübereignung von Waren, die ganz oder z.T. unter diesem verlängerten Eigentumsvorbehalt stehen, ist dem Käufer untersagt. Pfändungen und sonstige Eingriffe Dritter in die verkauften Gegenstände sind uns binnen drei Tagen zur Geltendmachung unseres Eigentumsrechts anzuzeigen. Der Anzeige sind das Pfandprotokoll sowie die sonstigen in Händen des Käufers befindlichen Unterlagen beizufügen. Eine Veräußerung von Waren, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehen, außerhalb des ordnungsgemäßen und üblichen Geschäftsbetriebes sowie eine Abtretung der aufgrund obiger Klausel dem Verkäufer zustehenden Forderungen ist dem Käufer nicht gestattet. Wir verpflichten uns, die nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherungen insoweit – nach unserer Wahl – freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 25% übersteigt, jedoch mit der Maßgabe, daß mit Ausnahme der Lieferung im echten Kontokorrentverhältnis eine Freigabe nur für solche Lieferungen und deren Ersatzwerte zu erfolgen hat, die selbst voll bezahlt sind.

  7. Eine Beratung durch unsere Mitarbeiter erfolgt ausschließlich aus kundenschaftlicher Kulanz und begründet keinerlei Verpflichtung, so dass aus einer derartigen Gefälligkeit eine Haftung unsererseits nicht hergeleitet werden kann.

  8. Macht der Käufer bei der Bestellung der Ware unwahre Angaben über seine Person oder über seine Zahlungsfähigkeit und seine finanziellen Verhältnisse oder hat er den Verkäufer getäuscht, so werden wir von allen Verpflichtungen aus dem Vertrag frei und sind berechtigt, Ersatz des Schadens und des entgangenen Gewinns zu verlangen.

  9. Falls uns aus zuverlässiger Quelle Tatsachen bekannt werden, die auf eine schlechte Vermögenslage hinweisen, z.B. wenn Mahnbescheide, oder Zwangsvollstreckungen gegen den Käufer ergangen sind, sind wir berechtigt, Vorauskasse zu verlangen oder bei Vorliegen gesetzlicher Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten. Des weiteren sind wir zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass Ansprüche des Käufers entstehen, berechtigt, wenn die Lieferungsmöglichkeiten nachträglich durch Umstände entfallen sind, die von uns vertreten werden müssen. Dies gilt insbesondere bei Ausfall des Vorlieferanten, gleich aus welchen Gründen.

  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Worms, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen zwingend etwas anderes vorschreiben.

  11. Einkaufsbedingungen des Käufers, soweit sie von unseren Lieferbedingungen abweichen, haben für uns keine Gültigkeit, sofern sie nicht von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Durch rügelose Bestellung von uns oder Lieferung an uns verzichtet der Geschäftspartner auf Rechte aus abweichenden eigenen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

  12. Die evtl. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen hat auf den Bestand der übrigenBestimmungen und des Vertrages keinen Einfluß. Die Beteiligten sind jedoch gehalten, evtl. unwirksame Bestimmungen durchBestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.

AGBs: Text
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